Wer Ware in Länder außerhalb der EU verschickt, braucht Holzpaletten nach dem internationalen Standard ISPM 15. Üblich ist die Hitzebehandlung: Das Holz wird im ganzen Querschnitt mindestens 30 Minuten auf mindestens 56 °C gebracht und danach mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet. Fehlt der Stempel, kann das Zielland die Sendung zurückweisen.
Innerhalb Deutschlands und der EU gilt diese Pflicht nicht. Unsere Einwegpaletten gibt es auf Wunsch hitzebehandelt, als IPPC-Palette mit Stempel. Nennen Sie beim Anfragen das Zielland, dann liefern wir die passende Ausführung. Wie der Stempel aufgebaut ist und welche Holzverpackungen ausgenommen sind, erklärt der Ratgeber IPPC-Stempel und ISPM 15.
Für Chemie und Industrie mit Fässern oder Sackware gibt es eigene Formate: die CP-Paletten für Chemie und Export.